Sozialversicherungsrecht
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Künstlersozialkasse
Besonderheiten sowohl für Auftraggeber als auch für Künstler ergeben sich auch aus dem Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG). Verschärft wird die Situation durch eine verstärkt zu beobachtende Neigung der Deutschen Rentenversicherung Bund, mit bestandskräftigem Bescheid der Künstlersozialkasse bestätigte selbständige Künstler und Publizisten dennoch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als „Angestellte“ ihres jeweiligen Auftraggebers einzuordnen.
Wir bieten Ihnen Lösungskonzepte, so dass Sie Ihre Selbständigkeit weiterhin gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund wahren können.
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