
Wissenswerte Informationen rund um das Recht
Die Arbeitswelt von Rechtsanwälten ändert sich ständig. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, teilen wir gern Neuerungen im Rechtssystem mit Ihnen. So können Sie nicht überrascht werden.

OLG Düsseldorf, 20.07.2018: Kein Eintritt der D&O für Ansprüche aus § 64 GmbHG gegen den GF
Gemäß § 64 GmbHG muss der GF die Zahlungen erstatten, die er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung der Überschuldung der Gesellschaft entgegen der Pflichten eines sorgfältigen GF geleistet hat.

OLG Düsseldorf, 20.07.2018: Kein Eintritt der D&O für Ansprüche aus § 64 GmbHG gegen den GF:
Gemäß § 64 GmbHG muss der GF die Zahlungen erstatten, die er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung der Überschuldung der Gesellschaft entgegen der Pflichten eines sorgfältigen GF geleistet hat.