jura ratio aktuelles
BSG erteilt Rechtsprechung zu Sozialversicherung Betriebsprüfungen

2.07.2021

BSG erteilt Rechtsprechung zu Sozialversicherungs-Betriebsprüfungen:

Säumniszuschläge zur Rentenversicherung sind oft rechtswidrig

Aufgrund Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht hat die Deutsche Rentenversicherung eine Aufhebung ihrer bisherigen Verwaltungspraxis verfügt und entschieden, dass nur noch bei vorsätzlicher Beitragshinterziehung Säumniszuschläge verhängt werden. Bislang zog bereits grob fahrlässige Unkenntnis von Beitragspflichten Verspätungszuschläge nach sich. Die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger müssen sich stattdessen jetzt an der Rechtsprechung des 12. Senats ausrichten.

Fehlformulierungen bei Bescheiden der Betriebsprüfung zur Rentenversicherung

Als Verschuldensmaßstab erkennt das BSG ausschließlich (mindestens bedingten) Vorsatz an. Auf diesen muss abgestellt werden. Verspätungszuschläge sind daher meist nicht gültig, wenn Beitragszahlungen aufgrund der Unkenntnis über die Sozialversicherungspflicht nicht geleistet wurden. Doch dies ist bei vielen Prüfdiensten noch nicht angekommen. Noch im-mer finden sich Formulierungen wie „Sie hätten erkennen können/müssen“. Viele Betriebs-prüfbescheide sind daher nicht rechtsgültig und setzen zu Unrecht Säumniszuschläge fest. Überprüfen Sie jetzt mit uns unverbindlich, ob Bescheide der Betriebsprüfung zur Renten-versicherung angreifbar sind. Im Sozialrecht ist das Dank der gesetzlichen Regelungen selbst dann möglich, wenn Rechtsmittelfristen schon abgelaufen sind.
Wenden Sie sich gerne an uns für eine unverbindliche, kostenfreie Ersteinschätzung.

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