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Abmahnung droht Erweiterung der Informationspflichten für Unternehmer seit 2017

10.01.2019

Abmahnung droht – Erweiterung der Informationspflichten für Unternehmer seit 2017

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit dem 01.02.2017 die zweite Stufe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft getreten ist.

Gemäß § 36 dieses Gesetzes ist derart, dass eine Pflicht besteht, auf Verbraucherschlichtungsstellen hinzuweisen, insofern eine Verpflichtung zur Teilnahme an derartigen Schlichtungsverfahren besteht. Versicherungsvermittler müssen an derartigen Schlichtungsverfahren mit Kunden grundsätzlich nicht teilnehmen.

Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz dazu, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf Websites den Hinweis an den Verbraucher zu erteilen, ob man bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Die Informationspflicht soll zwar nur eingeschränkt gelten, aber die Vorsicht gebietet es, ggf. auch fürsorglich diese Information zu erteilen. Dies könnte beispielsweise wie folgt erfolgen:
„Information zu Schlichtungsstellen nach den §§ 36, 37 VSBG, 11 VersVermV, Art. 14 VO (EU) 524/2013:
Ich bin / Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

Eine solche Streitbeilegung hat regelmäßig den Sinn, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und eine vergleichsweise Regelung zwischen den Streitparteien zu finden. Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang ist, dass bei erfolgloser Streitbeilegung der Unternehmer die Verfahrenskosten zu tragen hat. Vorgenanntes sollte Anlass sein, Ihren Internetauftritt und ggf. Ihre Erstinformation entsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen.

In diesem Zusammenhang sollten Sie auch überprüfen, inwiefern Ihre Erstinformation/Ihr Impressum den aktuellen gesetzlichen bei der Vermittlung von Finanzanlagen gem. § 34 f GewO entspricht. Vorgenanntes hilft, vor Abmahnungen zu schützen, welche letztlich mit unnützen Kosten verbunden sind. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Team aus Rechtsanwälten jederzeit zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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