

Was bedeutet eine Betriebsprüfung zur Sozialversicherung? Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und Prozessen
Was bedeutet eine Betriebsprüfung zur Sozialversicherung? Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und Prozessen
Durch regelmäßige Betriebsprüfung kontrollieren Versicherungsträger, ob Arbeitgeber Ihrer Meldepflicht hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge nachgehen. Erfüllen beispielsweise Unternehmen diese Pflichten nicht ordnungsgemäß, drohen hat dies mitunter immense, finanzielle Konsequenzen! Welche Betriebsprüfung im Rahmen des Sozialversicherungsrechtes durchgeführt werden und wann Sie mit einer solchen Prüfung rechnen müssen, erläutern wir Ihnen hier.
Arten der Sozialversicherungsprüfung in Deutschland
Am häufigsten sind die turnusmäßigen Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung nach § 28p SGB IV. Sie finden normalerweise alle vier Jahre statt.
Gemäß des Sozialversicherungsrechtes prüfen die Rentenversicherungsträger hierbei, ob Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten- Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung korrekt berechnet und abgeführt haben und ihren gesetzlichen Meldepflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Außerdem kontrollieren Betriebsprüfer, ob die Künstlersozialabgabe zutreffend abgeführt und bestehende Wertguthaben insolvenzgesichert sind. Die Betriebsprüfung umfasst auch die Umlagen wegen Krankheit und Mutterschaft sowie die Insolvenzgeldumlage. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt sich dafür die Entgeltunterlagen der Mitarbeiter vor.
Alle Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des Betriebsprüfzeitraums (regulär vier Jahre) bestanden haben oder noch bestehen, werden überprüft. Die Prüfung umfasst auch die Entgeltunterlagen der Beschäftigten, für die keine Beiträge gezahlt werden. Das bedeutet, auch Gesellschafter, Freelancer, Honorarkräfte und freie Mitarbeiter werden geprüft. Gelangt der Prüfdienst zu einer abweichenden Einschätzung, wird es mitunter sehr teuer für Sie.
Gründe für eine anlassbezogene Betriebsprüfungen zur Sozialversicherung
Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit, Ermittlungen der Steuerfahndung oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beispielsweise nach § 266a StGB können sogenannte anlassbezogene Betriebsprüfungen eingeleitet werden. Hierbei besteht dann schon der Verdacht, dass Sie nicht alle Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß gemeldet und zu wenig oder keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben.
Reguläre und außerreguläre Kontrollen durch die Prüfbehörden
Wer eine Arbeitgebernummer hat, weil mindestens ein Arbeitnehmer zur Sozialversicherung angemeldet wurde, wird automatisch und in der Regel alle vier Jahre überprüft. Diese Arbeitgebernummer beinhaltet an letzter Stelle die Prüfziffer. Sie bestimmt, ob die Deutsche Rentenversicherung Bund (0-4) oder ein Regionalträger – die ehemaligen Landesversicherungsanstalten, heute Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Rheinland, Nord usw.- (5-9) zuständig ist. Haben Sie für Ihre Gehaltsabrechnungen eine Abrechnungsstelle beauftragt, bestimmt deren letzte Betriebsnummernziffer über den zuständigen Prüfdienst.
Hierneben wird im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung durch das Hauptzollamt geprüft, je nach Branche auch ohne konkreten Anlass (z.B. im Baugewerbe), auf (auch anonyme) Anzeigen (beispielsweise durch Konkurrenten, ehemalige Mitarbeiter oder aus der Nachbarschaft), zufällig (Mitarbeiter der Zollbehörden entdecken zu ungewöhnlicher Uhrzeit oder Tageszeit auffällige Aktivitäten und entschließen sich zu spontanen Kontrollen) oder auf Hinweis durch andere Abteilungen der Deutschen Rentenversicherung.
Dies geschieht am häufigsten, wenn aktuelle oder ehemalige Vertragspartner etwa eine Rentenkontoklärung durchführen und hier angeben, von Ihnen beauftragt worden zu sein, wenn Ihr Unternehmen im Rahmen einer Betriebsprüfung bei Ihren eigenen Vertragspartner auffällt oder wenn Dritte beim Ausfüllen verschiedenster Formulare der Deutschen Rentenversicherung Ihr Unternehmen als Vertragspartner benennen.
Fazit zur Rentenversicherungsprüfung
Die häufigste Form der Sozialversicherungsprüfung ist die Prüfung zur Rentenversicherung. Diese findet in der Regel alle vier Jahre statt. Zudem kontrollieren Betriebsprüfer die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge von Betrieben sowohl aufgrund bestimmter Anlässe als auch in Verdachtsfällen. Daher ist es wichtig, dass Sie die Lohnunterlagen hinsichtlich der gesetzlichen Meldepflicht zur Sozialversicherung genaustens prüfen, um finanzielle Folgen zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Geschäftsführer und Sozialversicherung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Auch bei Fragen zu Scheinselbständigkeit, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung oder SV-Clearing stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.