jura ratio expertise

Informationen für Steuerberater

Unsere Kompetenzen im Sozialversicherungsrecht für Steuerberater

Auch in diesen anspruchsvollen Zeiten ist jura ratio verlässlicher Partner für Steuerberater und unterstützt Sie dabei, allen Widrigkeiten zu trotzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Kenntnissen beraten wir umfassend in allen Fragen der Statusbeurteilungen sowie Scheinselbständigkeit unter besonderer Berücksichtigung von Gesellschafts-, Steuer- sowie Arbeitsrecht.

Schützen Sie sich und Ihre Mandanten mit unserer Unterstützung vor existenzbedrohenden Nachforderungen durch sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen oder bei Schwarzarbeitskontrollen (Zollprüfung).

Sozialversicherungsbefreiung und Statusfeststellungsverfahren

Gesellschafter und Geschäftsführer werden rückwirkend zu sozialversicherungspflichtigen Angestellten erklärt, wenn sie nicht entweder die Mehrheit der Stimmrechte haben oder – in Ausnahmefällen – wenigstens über allumfassende Sperrminorität verfügen – doch hier wird das Bundessozialgericht demnächst auch entscheiden, ob die letzten verbliebenen Ausnahmen nicht noch gestrichen werden.

Da sich die sozialgerichtliche Rechtsprechung für Gesellschafter und Geschäftsführer rasant gewandelt hat, ist es sehr wichtig, vor der Ankündigung einer Betriebsprüfung betroffene Gesellschaften im Bereich der Sozialversicherung analysieren zu lassen und auf Rechtssicherheit zu prüfen. Sollte dies nicht erfolgen, kann es zu hohen Nachforderungen kommen.

Rechtssicherheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Das Bundessozialgericht hat im März 2014 jedoch entschieden, dass Steuerberater diese 7a-Verfahren nicht begleiten dürfen. Andererseits müssen Steuerberater jedoch für Fehler haften, so der Bundesgerichtshof. Davon befreien kann nur der gezielte Hinweis an die Mandantschaft, sich von spezialisierten Rechtsanwälten Rat einzuholen. Jura ratio prüft für Sie gerne eine mögliche Befreiung von der Sozialversicherung für Gesellschafter und Geschäftsführer und gibt Ihnen so Schutz vor möglichen Haftungsansprüchen.

Scheinselbständigkeit

Auch das Thema Scheinselbständigkeit birgt Gefahrenpotential. Rechnungsstellende werden verstärkt ebenfalls zu abhängig Beschäftigten erklärt – gleich, wie viele weitere Auftraggeber vorhanden sind, egal, ob steuerlich anerkannt eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ein Gewerbe angemeldet wurde oder vermeintlich wasserdichte Verträge vorliegen. Ob freie Mitarbeit, Werkvertragsarbeit oder Honorartätigkeit, durch alle Branchen beobachten wir die Aberkennung selbst langjährig unbeanstandet praktizierter Selbständigkeit.

Versiert minimieren wir den Schaden, wenn bereits Forderungen gestellt werden. Noch lieber aber sorgen wir – rechtzeitig hinzugezogen – dafür, dass es gar nicht erst so weit kommt. Damit schließen wir auch zuverlässig Ihre Beraterhaftung aus.

Weitere Schwerpunkte in der Rechtsberatung für Steuerberater

Neben Beratung zum Thema Scheinselbständigkeit, Statusbeurteilungen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen unterstützen wir Sie außerdem bei Fragen in den Bereichen:

  • Gesellschafterverträge
  • GmbH-Gründungen
  • Übertragungen von Firmenanteilen
  • Anstehende Zollprüfungen
  • Vertragsgestaltungen
  • SOKA-BAU
  • KSK-Beratung
  • Lohnpfändungen und fehlende Sozialversicherungsmeldungen

Rechtsberatung für Steuerberater und Mandanten – Jetzt unverbindlich anfragen

Sollten Sie Fragen zu diesen oder weiteren Themen haben, bei denen Sie Unterstützung durch einen Fachanwalt im Sozialversicherungsrecht wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Ein erstes Orientierungsgespräch mit einer Einschätzung des Fallpotentials ist immer kostenfrei und unverbindlich.


*Pflichtfeld