Reform des Statusfeststellungsverfahrens gemäß §7a SGB IV mit Wirkung ab dem 01.04.2022
Das Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a SGB IV wurde verfahrensrechtlich grundlegend überarbeitet. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.04.2022 in Kraft. Ziel der Reform des Statusfeststellungsverfahrens sollen die Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens sein. jura ratio liefert eine kritische Einordnung und erläutert, was es zu beachten gilt. Neues Statusfeststellungsverfahren: Erwerbsstatus statt Versicherungspflicht Bislang konnten Erwerbstätige bei […]